Geförderte Sprachkurse für Unternehmen

Investieren Sie aktiv in die Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiter und nutzen Sie dazu staatliche Fördermittel.



Staatliche Förderprogramme für Unternehmen

Verbessern Sie Ihre Chancen am Markt, schaffen Sie wichtige Wettbewerbsvorteile und setzen Sie Innovationskräfte frei. Investieren Sie aktiv in die Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiter und sichern Sie so die Zukunft Ihres Unternehmens.

So ist es lohnenswert, die eigenen Mitarbeiter mit finanzieller Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit sowie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge weiterzuqualifizieren.

 

Berufsbezogene Weiterbildung: Sächsische AufbauBank (SAB)

Die sogenannte „Berufliche Wetterbildung – betriebliche Weiterbildung“ ist eine Förderung seitens der Sächsischen AufbauBank (SAB). Er wird aus Mitteln der Europäischen Union (EU) und des Freistaates Sachsen finanziert.

 

Die Zielgruppe der individuell berufsbezogenen Weiterbildung sind Unternehmen mit einem erhöhten Förderbedarf, was die berufliche (Weiter-)Bildung der Mitarbeiter angeht. Das sind:

  • Unternehmen mit max. 500 Mitarbeitern
  • Sitz oder Niederlassung in Sachsen
  • Firmen, deren Mitarbeitenden bzw. die entsprechenden Kursteilnehmenden ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Sachsen haben

Gefördert werden jene Vorhaben der individuell berufsbezogenen Bildung bzw. Weiterbildung, die darauf abzielen, 

  • beruflich nutzbare Kompetenzen zu verbessern,
  • Qualifikationen zu ergänzen und
  • Beschäftigungschancen zu steigern.

Fördersumme: Durch die individuell berufsbezogene Weiterbildung können 50 % der Weiterbildungskosten inkl. Prüfungsgebühren übernommen werden. Die Fördersumme beläuft sich auf mindestens 700,00 € und maximal 4.500,00 €.

 

Die Antragstellung übernehmen Sie selbst auf der Website der SAB.

 

Detaillierte Informationen zum Ablauf und vielem mehr finden Sie bei der Sächsischen AufbauBank (SAB):

  • online auf der Website der SAB
  • telefonisch im Servicecenter der SAB unter 0351 4910-4930.

 

Qualifizierungschancengesetz

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Quali­fizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung. Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind. Ebenfalls erfolgt eine Entlastung des Arbeitgebers für eventuelle Arbeitsausfälle. Alle Informationen zu den Fördermöglichkeiten nach dem Chancenqualifizierungsgesetz finden Sie hier.

 

 

Geförderte Deutschkurse

Integrationskurse

Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in Deutschland wird gefördert.
Um eine schnellere Integration in Deutschland zu gewährleisten, erhalten seit November 2015 auch Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive auf Antrag den Zugang zu den Integrationskursen. Derzeit können Asylbewerber aus folgenden Herkunftsländern einen Antrag stellen: Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien.

Neben diesen Personenkreisen können Bürger der Europäischen Union (EU), Ehepartner, Lebensgefährte oder Familienangehörige/r auf Antrag gefördert an den Integrationskursen teilnehmen.

Sprachliches Ziel der Integrationskurse ist das GER-Sprachniveau B1.

 

Berufsbezogene Deutschkurse

Parallel bzw. an die Integrationskurse anschließend werden berufsbezogene Sprach- und Weiterqualifizierungsmodule für arbeitssuchende sowie beschäftigte Migranten und Flüchtlinge gefördert. Die nationale berufsbezogene Deutschsprachförderung setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die sich baukastenähnlich individuell kombinieren lassen und den Deutschunterricht mit Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit verbinden.

Aktuell werden berufsbezogene Deutschkurse mit GER-Sprachziel A2, B1, B2, C1 sowie Spezialmodule für akademische Heilberufe, nichtakademische Heil- und Pflegeberufe sowie Handel gefördert.



Ihre Ansprechpartner/innen

AVGS und Bildungsgutschein

Anna von der Burg
Tel.: +49 341 222 88 77-14
LE1CQk0CWkNCSEleTlleS2xATV8BQElFXFZFSwJISQ@nospam


Wir beraten Sie gern!

Kontaktieren Sie uns - per Telefon unter +49 341 2228877-0, per E-Mail oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

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